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Neue EU-Klimaziele: Österreichs Bundesländer müssen CO2-Emissionen bis 2030 halbieren
Österreichische Energieagentur präsentiert Vorschlag, um Emissionsreduktion bis 2030 aufzuteilen - EEÖ ermutigt Länder, ihre Klima- und Energiestrategien rasch anzupassen
Neue Berechnungen der Österreichischen Energieagentur (AEA) haben erstmals die nötigen Anstrengungen zur Einhaltung der neuen EU-Klimaziele auf alle österreichischen Bundesländer heruntergebrochen. Jedes Bundesland sollte in den kommenden sieben Jahren seine CO2-Emissionen im Nicht-Emissionshandels-Bereich (Nicht-EH-Bereich), also ausgenommen Großindustrie und Energie, um 48 Prozent reduzieren. Entscheidend sei, ausreichend Treibhausgase in den einzelnen Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft u.a. einzusparen. Nur so sei auch der Pfad für ein klimaneutrales Österreich 2040 erreichbar. Eine Vorlage dafür liefere laut Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) ein neues Klimaschutzgesetz. Da die Zeit dränge, sollten die Bundesländer jedoch unmittelbar tätig werden und angepasste Klimaziele bereits jetzt in ihren Klima- und Energiestrategien verankern.
„Unser Vorschlag sieht vor, dass jedes einzelne Bundesland seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 48 % reduziert“, erläutert Michael Rohrer, Energieexperte der AEA. Doch die Ausgangslage in den österreichischen Bundesländern sei dabei sehr unterschiedlich. Während der CO2-Ausstoß (außerhalb des EU-Emissionshandels) im Burgenland bei 6 Tonnen pro Kopf liegt, ist er in Wien bei 3,3 Tonnen (Vor-Corona-Niveau). In absoluten Zahlen die größte Reduktion muss Niederösterreich von 11 auf weniger als 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durchführen.
Umfangreiche zusätzliche Maßnahmen in den Ländern erforderlich
„Die neuen Klima-Zielsetzungen legen die Latte der Herausforderungen für die österreichischen Bundesländer nochmals höher! Noch weiter zuzuwarten ist keine brauchbare Option“, zeigt sich Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, überzeugt. Dies wird durch die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den Bundesländern belegt. Bis 2019 konnten diese im Nicht-EH-Bereich in Österreich im Vergleich zu 2005 lediglich um 11 % reduziert werden. Kärnten (-15 %), Steiermark (-14 %), Wien (-13 %) und Niederösterreich (-12 %) erzielten zwar höhere THG-Reduktionen als der österreichweite Durchschnitt, befinden sich aber auch nicht auf dem Pfad der Zielerreichung.
„In Österreich müsste in den knapp sieben Jahren bis 2030 nochmals zusätzlich etwa das Dreifache an THG-Emissionen eingespart werden“, so Günter Pauritsch, Leiter Energieökonomie und Infrastruktur in der AEA. Andere EU-Mitgliedsstaaten konnten ihren Treibhausgasausstoß seit 1990 hingegen deutlich senken (Schweden: -29 %, Deutschland: -36 %, Dänemark -37 %). Österreich hingegen gehöre mit einem Anstieg von 2 Prozent zu den Nachzüglern: „Die nötigen Anstrengungen der Treibhausgasreduktion sind daher im EU-Vergleich in den nächsten Jahren für Österreich besonders groß“, resümiert Pauritsch.
Bei allen Unterschieden in den Wirtschafts-, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen müssten die Emissionen in allen Bundesländern und in allen Bereichen heruntergefahren werden. Durchwegs das Sorgenkind sei dabei der Verkehrssektor, der weiter hohe CO2-Emissionen verursacht: „Während der Treibhausgas-Ausstoß in anderen Sektoren sinkt, stagniert er im Verkehr noch immer“, erläutert Energie-Experte Rohrer.
Viele Klima-Kompetenzen liegen bei Landesregierungen
Das Reduktionsziel von 48 Prozent bis 2030 ist Teil einer kommenden EU-Verordnung, die für Österreich und die Bundesländer unmittelbar umzusetzen sein wird, macht der EEÖ aufmerksam. Die Bundesländer seien nach der Verfassung für viele Materien zuständig, die essenziell für den Klimaschutz sind –Regelungen zur Flächenwidmung gehören ebenso dazu wie die regionale Verkehrspolitik inklusive Öffi-Angebot oder die Wohnbauförderung.
„Während die Blicke stark auf den Bund gerichtet sind, nimmt die Landespolitik im Kampf gegen die Klimakrise eine zentrale Rolle ein. Je länger wir zuwarten, desto drastischer müssen die eingeschlagenen Maßnahmen sein“, warnt Prechtl-Grundnig. Die baldige Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes durch den Bund sei essenziell. Die Bundesländer sollten aber nicht auf das weiter verzögerte Gesetz warten, so Prechtl-Grundnig.
Aktuell stehen die regionalen Klimaziele nur in den Bundesländern Salzburg, Vorarlberg, Kärnten und Oberösterreich klar in Einklang mit den kommenden EU-Zielen für Österreich. Die Experten empfehlen auch, in den Länder-Klimastrategien konkrete Maßnahmen festzuhalten: „Ziele allein reichen nicht, sondern es müssen umfassende Maßnahmen definiert werden, deren Umsetzung zur Zielerreichung führt“, macht Rohrer deutlich. Für die Bundesländer sei also insgesamt wichtig, ihre Energie- und Klimastrategien an die neuen THG-Ziele anzupassen, konkrete Ziele je Sektor zu formulieren, und ebenso Teilziele für laufend messbare Erhebungen zu definieren. Zusätzlich sind Maßnahmen zu definieren und konsequent umzusetzen (z.B.: Wie viele fossile Heizungen sollen bis wann ersetzt werden). Ihre konkrete Wirkung müsse einem Monitoring unterliegen, Maßnahmen sollten gegebenenfalls nachgeschärft werden. Erste Bundesländer verfolgen bereits derartige Ansätze.
Non-ETS- und ETS-Ziele gehen Hand in Hand
Das 48-Prozent-Reduktionsziel gilt zwar nur für jene Bereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel umfasst sind – also nicht für Großindustrie und Energieerzeugung, für die eigene europaweite Mechanismen gelten. „Doch damit wir das Reduktionsziel im Non-ETS-Sektor erreichen können, ist auch der Ausbau der erneuerbaren Energien unerlässlich“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und verweist damit auch auf den stetig steigenden Bedarf an Ökostrom für Wärmepumpen und bei der Elektrifizierung der Mobilität und Industrie. Auch hier gäbe es in den Bundesländern großen Aufholbedarf, von ausreichenden Ausbauzielen für Erneuerbare bis hin zu den nötigen Rahmenbedingungen, etwa beim Ausweisen von Flächen und der effizienten Durchführung von Genehmigungsverfahren.
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