Förderwegweiser
Förderungen in Österreich
Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur kosteneffizienten Nutzung des vorhandenen Revitalisierungs- und Ausbaupotentials von Wasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt Leistung schaffen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung, welche neu errichtet oder revitalisiert und von der OeMAG als förderungsfähig eingestuft und in Folge gefördert werden.
Zielgruppe
Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen. Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: us.post@ooe.gv.at
Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreichs
Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.
Zielgruppe
Förderstelle
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien
Telefon: +43 5 90 900
Email: office@wko.at
Ergänzende Umweltförderung zu den Ausschreibungen Energieforschungsprogramm, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie.
Fördergegenstand
Für Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds.
Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.
Beispiele dafür sind:
- Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
- Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.
Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.
Zielgruppe
Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Ergänzende Umweltförderung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert besondere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung, zur Energieeinsparung (in Kooperation mit der Linz AG) und Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Umwelt, Klima- und Bodenschutz und Nachhaltigkeit im Stadtgebiet von Linz. Diese Maßnahmen müssen über den Standard der Technik bzw. etwaige Auflagen hinausgehen oder einen innovativen Charakter aufweisen.
Ebenfalls gefördert werden bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte im Stadtgebiet von Linz, die einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Stadt haben.
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Förderstelle
Umwelt- Und Technik-Center
Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: judith.kreindl@mag.linz.at oder info@mag.linz.at
Link zu den Förderdetails: https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121559#Foerderungsrichtlinien
e5-Landesprogramm
Das e5-Programm für energiebewusste und klimafreundliche Gemeinden ist das Spitzenprogramm für Kommunen in Österreich. Es wird von den Bundesländern beziehungsweise den Energieagenturen der Bundesländer getragen.
In Niederösterreich übernimmt diese Aufgabe die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ. Das Programm steht für eine erfolgreiche, umfassende und konsequente Umsetzung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen auf Gemeindeebene.
Fördergegenstand
Unterstützung von Gemeinden bei der Umsetzung und Evaluierung langfristiger Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.
Zielgruppe
Gemeinden in Niederösterreich
Förderstelle
Energie- und Umweltagentur NÖ
Grenzgasse 10
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 22 14 44
Email: gemeindeservice@enu.at
Link zu den Förderdetails: https://www.enu.at/e5-landesprogramm-beschreibung
„OÖ Clean Energy Program“ Biogene Nahwärmeversorgungsanlagen forcieren die energetische Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Umsetzung des Landesenergiekonzeptes und des EU-Klima- und Energiepakets 2020. Nahwärmeversorgungsanlagen verfügen zudem in Hinblick auf Energieeffizienz und Schadstofffilteranlagen über effiziente Technologien.
Fördergegenstand
- Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
- Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
- Optimierung von Nahwärmeanlagen
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden
- Biomasse-Nahwärmeanlagen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
- Geothermische Nahwärmeanlage
Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 Prozent und Land 40 Prozent vorsieht, möglich.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Wärmeverdichtungsprojekte; Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 50 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Rohrleitungen
- Grabungsarbeiten
- erforderliche Planungs- und Montagearbeiten
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/verdichtung-waermeverteilnetze
Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen, angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden.
Fördergegenstand
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen
Zielgruppe
Gemeinde oder eine Gesellschaft, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde steht.
Förderstelle
Amt der Landesregierung Steiermark Referat Sanierung und Ökoförderung
Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz
Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769
Sonderförderaktion 2024 für den
Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
Fördervoraussetzung: Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im Eigentum. Förderhöhe grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.
Doppelförderung durch Bund und Land möglich. Link zur Bundesförderung: Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus | Umweltförderung
Zielgruppe:
Private, Vereine
Förderstelle:
Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Wohnbauförderung Prälat-Gangl-Straße 1 7000 Eisenstadt, ost.a9-wbf@bgld.gv.at
Diese Förderung dient der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet.
Fördergegenstand
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge.
Zielgruppe
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen. AntragstellerIn und FörderwerberIn sind entweder identisch, oder der/die legitimierte AntragstellerIn ist im Besitz einer entsprechenden Berechtigung (z. B. Vollmacht, Beschluss der EigentümerInnengemeinschaft, etc.).
Förderstelle
Stadt Graz A 23 - Umweltamt
Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Wer in Graz auf Fernwärme umstellt kann im Umweltamt eine Förderung beantragen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur guten Luftqualität geleistet. Für Wohnungen (Förderung nach sozialen Kriterien):
Fördergegenstand
Umstellung auf Fernwärme.
Zielgruppe
- Private Haushalte
- Wohnbauträger, Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberinnen
- Vereine
Förderstelle
Umweltamt - Referat für Energie und Klima
Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-4302
Email: umweltamt@stadt.graz.at
Link zu den Förderdetails: https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/Fernwaerme_Foerderung_Heizungsumstellung.html
IMPULSPROGRAMM „Raus aus fossilen Brennstoffen“ inklusive Zusatzförderung des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ in Kärnten
Gültig 01.07.2023 bis 31.12.2024
Ein zeitlich befristetes Impulsprogramm soll die Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger erleichtern.
Neben der Landesförderung wird im Rahmen der Förderungsaktion des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ eine soziale Zusatzförderung gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Ersatz von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen. Zuschuss in der Höhe von maximal 6.000 €.
Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird die Umstellung auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus gewährt.
Zielgruppe:
(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- / Zweifamilienwohnhauses oder Reihenhauses(Mit)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- / Zweifamilienwohnhauses oder Reihenhauses
Fördergeber
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Sekretariat:
050 536-31002 (Fr. Martina Hudej)
050 536-31004 (Fr. Franziska Happacher)
Telefax: 050 536-31000
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Internet: wohnbau.ktn.gv.at
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft und eine ausgewogene regionale Entwicklung zu verbessern, bedient sich der KWF unterschiedlicher monetärer Förderungsinstrumente. Diese sind in den schwerpunkt- oder branchenspezifischen Programmen oder Ausschreibungen des KWF abgebildet.
Fördergegenstand
Der KWF ist die Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Kärnten und richtet sich mit seinen Aktivitäten und Programmen an Unternehmen, vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Zielgruppe
Unternehmen
Förderstelle
KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Heuplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463 / 55 800 - 0
Email: office@kwf.at
Link zu den Förderdetails:
https://kwf.at/foerderungen/konjunkturbonus/
https://kwf.at/foerderungen/startfunde/
https://kwf.at/foerderungen/innovationstalent/
https://kwf.at/foerderungen/digitalisierungsimpuls/
Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz.
Fördergegenstand
Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).
Zielgruppe
Unternehmen, Institutionen
Förderstelle
Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz
Telefon: +43 732 7070
Email: ptu@mag.linz.at
Fördergegenstand
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Untersuchung der Außenhülle von Gebäuden mit einer Wärmebildkamera (Außen und Innenthermografie), wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
Für Firmen: PDF-Datei (30 kB) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Firmen (neues Fenster)
Für Private: PDF-Datei (30 kB) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Private (neues Fenster)
Förderstelle
Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement
Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: um.ptu@mag.linz.at
Die Stadt Linz fördert die Heizungsumstellung auf Fernwärme im mehrgeschossigen Wohnbau mit mehr als drei Wohnungen.
Fördergegenstand
- Nachträglicher Fernwärmeanschluss in bestehenden Wohnhäusern mit bis zu drei Wohnungen – Förderung des Landes OÖ (neues Fenster)
- Raus aus Öl und Gas
Zielgruppe
Private
Förderstelle
Bürger:innen-Service
Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-0
E-Mail:info@mag.linz.at
Link zu den Förderdetails: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121660#Infomaterialhttps://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121660#foerderungsrichtlinien
Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bauordnung) innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Solaranlagen, die zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung verwendet werden. Es wird dabei unterschieden zwischen Häusern bis zu 3 Wohnungen und Häusern mit mehr als 3 Wohnungen.
Fördergegenstand
Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.
Zielgruppe
Private
Förderstelle
Umwelt- und Technik-Center
Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: erika.haidacher@mag.linz.at
Link zu den Förderdetails: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121906
Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage in Kooperation der Linz AG gefördert.
Zielgruppe
Private, Unternehmen
Fördergegenstand
Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen
Förderstelle
Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt
Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: wilfried.hager@mag.linz.at
Link zu den Förderdetails: https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121905
Zusätzlich zur Bundesförderung: Annuitätenzuschuss von 4 % bei Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches
Bundesförderung ab 1. Jänner 2024: Technologiespezifische Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser
Fördergegenstand:
Zusätzlich zur Bundesförderung fördert das Land Niederösterreich alle Niederösterreicher, die ihre Heizung von einem fossilen Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem austauschen, mit einem Annuitätenzuschuss von 4 %, Förderung Eigenheimsanierung: https://www.noe-wohnbau.at/eigenheimsanierung
Zielgruppe:
Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Fördergeber:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Ziel ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen (Diversifizierung). Projekte außerhalb der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.
Fördergegenstand
Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich folgende Biomasse-Anlagen förderbar:
- Errichtung oder Ausbau kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen.
- Umrüstung bestehender landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz.
- Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen). Ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte.
Aufgrund der verfügbaren Fördermittel wird der Förderschwerpunkt auf Biomasse-Nahwärmeanlagen gelegt.
Zielgruppe
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Zusammenschlüsse. Alle anderen Förderungswerber/innen haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ für Projekte, welche den oben angeführten Bedingungen nicht entsprechen, um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14790
Email: post.ru3@noel.gv.at
Ökomanagement NÖ ist eine Initiative des Landes NÖ mit dem Ziel ökonomisch verträglichen Klima- und Umweltschutz in Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen) zu stärken.
Fördergegenstand
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Organisationen, die umwelt- und klimarelevante Maßnahmen umgesetzt haben, werden als Ökomanagement NÖ Pionier, Profi oder Champion ausgezeichnet.
Zielgruppe
Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen).
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14226
Email: post.ru3@noel.gv.at
Der Förderpilot gibt eine Übersicht über österreichische Forschungs- und Wirtschaftsförderungen. Suchmaschine zu den Angeboten verschiedener Förderstellen sowie persönliche Beratung.
Zielgruppe
Gemeinden, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen
Förderstelle
Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben.
ökomanagement niederösterreich
Telefon: +43 2742 9005-19090
Email: oekomanagement@oekomanagement.at
Link zu den Förderdetails: https://oekomanagement.at/energieforderkompass
Im Jahr 1992 wurde zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niederösterreich eine Förderschiene eingeführt - das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm.
Fördergegenstand
Förderungsgegenstand sind vorbereitende Untersuchungen, die Errichtung oder Verbesserung von Nahverkehrsinfrastruktur und betriebliche Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentllichen Personennahverkehrs.
Zielgruppe
Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14191
E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.noel.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/FoerderungNVFP.html
Fördergegenstand
Ziel der Förderungsaktion im Sinne von § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 ist es, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken.
Gefördert werden:
- Wertstoffzentrum-(WSZ-)Neubau
- WSZ-Umbau
- Mobiles Sammelzentrum
- Grünschnittlagerplätze
- Common-Assessment-Framework-(CAF-)Zertifizierung
- Geschirrmobil
Zielgruppe
Einreichen können kommunale Betreiber von Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 Sankt Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.noel.gv.at/noe/Abfall/Foerd_Abfallwirtschaft.html
Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich, welche die Gemeinden in Niederösterreich bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen unterstützt.
Fördergegenstand
Fördergegenstand Förderschiene A
Gefördert werden Kosten für die Planung und Errichtung von Radschnellwegen bzw. von Maßnahmen des Rad-Basisnetzes sowie Kosten für (Um-)Baumaßnahmen an bereits bestehenden Radverkehrsanlagen, sofern die erstmalige Herstellung der RVS-Konformität sowie die verkehrssichere Befahrbarkeit erzielt wird.
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).
Fördergegenstand Förderschiene B
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Errichtung von Maßnahmen sowie die Kosten für die Ausarbeitung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den Gemeinden der ländlichen Erschließungsregion.
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).
Zielgruppe
Die Förderungen können von einer oder mehreren NÖ Gemeinden (Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft) beantragt werden.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Landesstraßenplanung ST3
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: (0)2742/9005-60320
E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.noe.gv.at/noe/AktiveMobilitaet/Foerderung-Radverkehrsanlagen-Noe.html
Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms die drei Säulen der Nachhaltigkeit mit Globalen Aspekten verbindet. Dies soll vorrangig durch ein geändertes Bewusstsein der Niederösterreichischen Bevölkerung und daraus resultierende Verhaltensänderungen erzielt werden. Besonderes Augenmerk wird auf Bewusstseinsbildung und auf Projekte mit auf Nachhaltigkeit ausgerichtetem Inhalt gelegt, die die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) unterstützen. Dies gilt ebenso für Projekte außerhalb der EU, die einen Niederösterreichischen Partner vorweisen. Förderungsfähige Vorhaben: Förderbar sind Vorhaben aus folgenden Themenbereichen der Globalen Aspekte im Klimaschutz:
- Nachhaltiger Lebensstil
- Ressourcen- und Naturraumschonung
- Globale Verantwortung, fairer Handel
- Einsatz klimaschonender Technologien
- Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel
Fördergegenstand
Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms 2020 zu sehen sind. Projekte, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit - Ökologie, Soziales und Wirtschaft - mit Globalen Aspekten verbinden.
Schlussendlich sollen Verhaltensänderungen in der Niederösterreichischen Bevölkerung spürbar werden. Deshalb wird besonderes Augenmerk auf Bewusstseinsbildungsprojekte gelegt. Projekte, die die Nachhaltigkeit zum Inhalt haben und dabei die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen, können gefördert werden.
Zielgruppe
- Gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Klimaschutz bzw. Bildung für Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die einen Sitz in Niederösterreich haben, oder deren Projekt in Niederösterreich wirkt.
- Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen (gemeinnützliche Vereine, Schulen u.a.) im Sinne des Förderzieles, die ihren Sitz in Niederösterreich haben.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Dem Land Niederösterreich ist ein zukunftsweisender Umgang mit Energie, Technik und Ressourcen wichtig. Dabei spielen auch Pfarren als Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern und Pfarrhöfen eine große Rolle. Mit der Initiative Energie-Spar-Pfarre werden in einem weiteren Aktionszeitraum von 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2023 Niederösterreichs Pfarren beim Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. Offene Förderanträge aus der vorigen Förderperiode werden bis 30. September 2020 angenommen.
Fördergegenstand
Förderbar sind folgende Maßnahmen nach Inanspruchnahme einer unabhängigen verpflichtenden Energieberatung:
- Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder Stromtankstelle
- Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe
- Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
- Thermische Sanierung eines Gebäudes
- Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung
Zielgruppe
Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben. Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren bis 30. September 2020.
Förderstelle
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 15217 oder 14201
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
OÖ Clean Energy Program
Der Anschluss an ein − vorrangig biogenes − Fern- oder Nahwärmenetz bietet sowohl einen
ökonomischen Vorteil, wie z. B. der Wegfall
- von hohen Wartungskosten oder
- einer Brennstoffvorratshaltung oder
- eines Heizraums und Brennstofflagerraums,
wie auch einen ökologischen Vorteil, da größere Wärmeerzeugungsanlagen deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen aufweisen. Speziell in Luftgütesanierungs- und Luftgütebelastungsgebieten stellt der Anschluss an Gemeinschaftsanlagen eine wesentliche Luftreinhaltemaßnahme dar.
Der Schwerpunkt im Bereich „Marktimpulsprogramm Energie“ liegt auf Energieeffizienz und Erneuerbarer Energie. Dadurch sollen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz gehoben werden und gezielt Marktimpulse zum Austausch besonders ineffizienter Altanlagen auf moderne und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Anlagen gesetzt werden.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesonders auf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/us_Ooe_Clean_Energy_Program.pdf
Das Land Oberösterreich fördert den Einsatz von erneuerbaren Energieanlagen! Beim Tausch einer fossilen Heizung auf Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss sowie bei Tausch oder nachträglichem Einbau einer thermischen Solaranlage gibt es attraktive Förderungen.
Fördergegenstand:
Biomasseheizungen Wärmepumpen Nah- & Fernwärme Thermische Solaranlagen
Zielgruppe
Pivatpersonen, Vereine
Beratung
OÖ Energiesparverband Landstraße 45
4020 Linz
Tel. 0732-7720-14860 und Energiespar-Hotline 0800-205-206
office@esv.or.at
http://www.energiesparverband.at
facebook.com/energiesparverband
OÖ Clean Energy Program
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.
Zielgruppe
Sämtliche juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/us_Ooe_Clean_Energy_Program.pdf
Fernkälte ist, analog zur Fernwärme, die Versorgung eines Verbrauchers mit Kälte über eine Fernrohrleitung. Fernkälte als effiziente und umweltschonende Alternative zur konventionellen Gebäudeklimatisierung (elektrisch betriebenen Kühlsystemen) ist ein innovativer Lösungsansatz zur Konditionierung von Bürogebäuden sowie Gewerbe- und Industriebauten.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fernkälteanlagen, wenn die Versorgung über eineFernrohrleitung zum Verbraucher transportiert wird.
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Mit dem geförderten Umweltberatungsprogramm eruieren Spezialistinnen und Spezialisten verschiedene Umweltpotenziale in Unternehmen, Gemeinden und Organisationen – schnell und unbürokratisch. Die Beratung findet vor Ort statt und soll einen Überblick über individuelle Optimierungspotenziale und kosteneffiziente Maßnahmen geben.
Mit diesem Angebot sollen vorhandene Potentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger, zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen erkannt und aufgezeigt werden.
Fördergegenstand
Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte.
- Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
- Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
- Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
- Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.
Zielgruppe
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Gemeinden
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Im Frühjahr 2017 wurde die überarbeitete Landesenergiestrategie „Energie-Leitregion OÖ 2050“ präsentiert. Die Vision dieser Strategie ist, Oberösterreich als internationale Energie-Leitregion zu etablieren in Bezug auf die Verbesserung der Energieeffizienz, in der Anwendung neuer Technologien sowie als internationaler Technologieführer in ausgewähltenKernbereichen der Energie- und Umwelttechnologie. Mit diesem Betrieblichen-Energie-Programm (BEP) soll diese Vision nachhaltig realisiert und gleichzeitig Oö. Betriebe in ihrer energieeffizienten Entwicklung unterstützt werden.
Fördergegenstand
Umfassende Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Forcierung von Kühl- und Klimatisierungssystemen, die keinen oder sehr wenig Energieaufwand benötigen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie
- Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
- Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Mit der Förderung sollen der Absatz von innovativen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Thermische Solaranlagen) im Wärmemarkt gestärkt werden und dadurch sowohl
- zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
- zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur
- ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
- kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
- solaren Trocknung
- solaren Kälteerzeugung
- Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Mit der Förderung sollen der Absatz von innovativen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Thermische Solaranlagen) im Wärmemarkt gestärkt werden und dadurch sowohl
- zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
- zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen
Fördergegenstand
thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur
- ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
- kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- solaren Trocknung
- solaren Kälteerzeugung
- Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Wärmepumpen sind für die Beheizung von Wohngebäuden bereits etabliert und werden großflächig eingesetzt. Wärmepumpen lassen sich aber auch in Industrie und Gewerbe installieren und anwenden. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in diesem Bereich noch geringer.
Fördergegenstand
- effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW
Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Leistungsstarke und effiziente Wärmepumpen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen für die Beheizung von Wohngebäuden wenig etabliert und werden kaum eingesetzt. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in Industrie und Gewerbe noch geringer. Mit der Förderung soll der Absatz dieser Technologie forciert und intensiviert werden.
Fördergegenstand
- effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Zur Anregung der Gemeinden, das Erscheinungsbild und die Sicherheitsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr in ihrem Wirkungsbereich zu verbessern, fördert das Land OÖ die Errichtung neuer bzw. Attraktivierung bestehender Haltestellen.
Fördergegenstand
Gefördert wird/werden:
- Neuerrichtung von Bushaltestellen
- Errichtung oder Erneuerung von Wartehäuschen
- Flankierende Maßnahmen zum Abbau der Zugangsbarrieren zum öffentlichen Verkehr (zB Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit; Fahrradabstellanlagen)
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Land Oberösterreich Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Öffentlicher Verkehr
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-121 23
E-Mail: gvoev.post@ooe.gv.at
Link zur Förderstelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12849.html
Eine angenehme Radfahrt beginnt und endet mit einer attraktiven Abstellanlage
Fördergegenstand
Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.
Zielgruppe
Gemeinden und Landesdienststellen
Förderstelle
Land Oberösterreich Abteilung Straßenneubau und -erhaltung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-121 23
E-Mail: GVOEV.Post@ooe.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/102618.htm
„OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Fern-/Nahwärmeanschluss für Gemeinden forciert werden.
Fördergegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Umstieg und Einbau von biogenen Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden forciert werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen).
Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Bei der Erreichung der Ziele der oberösterreichischen Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm (GEP) soll daher zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen am Standort Oberösterreich setzen und somit einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten sowie bestehende Energiespargemeinden (EGEM) in der Umsetzung ihrer Strategien und Vorhaben unterstützen.
Fördergegenstand
A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
C) Anlagenoptimierung wie
- die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
- die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
- Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung sollen thermische Solaranlagen für Gemeinden forciert werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur
- ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
- kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
- solaren Trocknung
- solaren Kälteerzeugung
- Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
„OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Umstieg und Einbau von biogenen Wärmepumpen für Gemeinden forciert werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung.
Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.
Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Fördergegenstand
- Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe
- Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz
- Errichtung einer thermischen Solaranlage
Zielgruppe
Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu zwei Wohnungen errichten
Förderstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
- Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.
Zielgruppe
Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen. Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-145 43
E-Mail: us3.post@ooe.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/22588.htm
Fördergegenstand
- Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.
Zielgruppe
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Mieterinnen und Mieter
Förderstelle
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236160.htm
Fördergegenstand
- Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen
- Maßnahmen zur stofflichen Verwertung von gefährlichen Abfällen
- Maßnahmen zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Aufbereitungsanlagen für gefährliche Abfälle
- Anlagenteile für eine Prozessumstellung zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen
- Et cetera
Neben der Anlage werden auch Transport, Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Gefährliche Abfälle
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/gefaehrliche-abfaelle.html
Anlagenteile im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥100 KWth
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥100kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Die Förderung wird pauschal in Abhängigkeit von der vertraglichen Anschlussleistung des beantragten Fernwärmeanschlusses ermittelt. Für die erstem 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 100 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 70 Euro.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Fernwaermeanschluss_Standardfall/UFI_Standardfall_Infoblatt_FERNW.pdf.
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/fernwaermeanschluss-100-kw-1
Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von
besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Maßnahmenkombination von effizienten Wärme- und Kältebereitstellungs- und -verteilsystemen in Form einer Energiezentrale zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme/Prozesskälte, wobei mindestens drei der folgenden fünf Komponenten enthalten sein müssen:
- Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie).
- Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems.
- Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen.
- Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement, Anergienetz, 3- oder 4-Leiter-Netz).
- Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugern, Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt).
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/innerbetriebliche-energiezentralen
Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter.
Fördergegenstand
- die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
- die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.
Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:
- Innovative Ansätze zur Realisierung niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
- Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme)
- Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement, Speichersysteme)
- Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)
Zielgruppe
Förderungsmittel für Innovative Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen
T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E energiesparen(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
Fördergegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
- Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen
T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E energiesparen(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Wärmetauscher
- Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
- Pufferspeicher
- Pumpen
- Steuerungselektronik (MSR)
- Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
- Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
Zielgruppe
Betriebe
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/waermerueckgewinnung-100-kw/unterkategorie-waerme-aus-nicht-erneuerbaren-ressourcen
Fördergegenstand
Standortspezifische Machbarkeits- und Vorstudien, Maßnahmen zur Exploration und Erkundung sowie Pilotbohrungen als Vorbereitung von Projekten zur wirtschaftlichen Nutzung der Tiefengeothermie in Österreich
Zielgruppe
Städte, Gemeinden und Unternehmen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Infoveranstaltung Förderprogramm 21.3.24: https://www.klimafonds.gv.at/event/infoveranstaltung-foerderprogramm-tiefengeothermie/
Die Förderung „Gebäude in Holzbauweise- CO2- Bonus“ ist eine befristete Förderaktion der österreichischen Bundesregierung und wird im Rahmen der Förderaktion „Waldfonds“ abgewickelt.
Aktion 2024: Projekteinreichungen sind innerhalb des Zeitfenster (Calls) möglich. Der Call startet mit 01.07.2024 und endet am 29.11.2024 um 12:00 Uhr.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sonderrichtlinie Waldfonds geändert wird. Genehmigungen im Rahmen dieses Calls werden erteilt, sobald die 3. Änderung der Sonderrichtlinie (GZ 2024-0.280.049) in Kraft getreten ist.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“).
Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise:
1. Den Neubau sowie Zu- und Ausbau in Holzbauweise von:
- Gebäuden für öffentliche Zwecke mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche
- Gebäuden für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche
2. Den Neubau in Holzbauweise von mehrgeschoßigen Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens zwei oberirdischen Geschoßen und mindestens vier Wohneinheiten
3. Den Zu- und Ausbau in Holzbauweise von Wohnbauten (wie zum Beispiel auch Dachgeschoßaufbauten) mit mind. 200 m² zusätzliche Netto-Grundfläche und mindestens drei zusätzlichen Wohneinheiten
Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen). Unterirdische Geschoße beziehungsweise Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt und in den Detailinformationen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sonderrichtlinie Waldfonds geändert wird. Genehmigungen im Rahmen dieses Calls werden erteilt, sobald die 3. Änderung der Sonderrichtlinie (GZ 2024-0.280.049) in Kraft getreten ist. Die entsprechenden Änderungen sind im beiliegenden Informationsblatt sowie in den Detailinformationen bereits berücksichtigt.
Wer wird gefördert:
Im Rahmen des CO2 Bonus der Österreichischen Holzinitiative – Gebäude in Holzbauweise: Private, Betriebe, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
Kontakt:
Serviceteam Gebäude in Holzbauweise
01/31 6 31-712
umwelt@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/gebaeude-in-holzbauweise-oesterreichische-holzinitiative
Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.
Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.
Informationen
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt. - Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Was wird gefördert:
Planung und Umsetzung von Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 51 KwH bis zu 1.000 kWh. Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen, sowie die Erweiterung bestehender Anlagen, die zur Speicherung von Strom aus Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Wer wird gefördert:
Das Programm „Mittlere Speicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds richtet sich an natürliche Personen, wie Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften sowie an sämtliche juristische Personen.
Kontakt:
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING
Serviceteam Mittlere Stromspeicher
01/31 6 31-716
umwelt@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/mittlere-stromspeicheranlagen
Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds
Das Programm unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die das volle Potenzial von Energiegemeinschaften gemäß EAG nutzen und über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, um möglichst effizient und rasch von der qualifizierten Planung zu einer Gründung und Umsetzung bzw. zur Erweiterung zu kommen. Dadurch sollen die lokalen Ressourcen an erneuerbaren Energien optimal genutzt, das Potenzial an sozialgemeinschaftlichen Vorteilen ausgeschöpft und nachhaltig gewirtschaftet werden.
Fördergegenstand
Das Programm richtet sich an konkret umsetzbare Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.
Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen, etc. von Energiegemeinschaften mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad gefördert.
Detailliertere Informationen finden Sie im Leitfaden.
Zielgruppe
Energiegemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden.
Der/die Vertreter der Energiegemeinschaft werden dabei für die Abwicklung als AntragstellerIn, der/die durchführende ExpertIn (z.B.: ProjektantIn) als Partner bzw. Dienstleister der Energiegemeinschaft erfasst.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Pilotphase
T +43 1 /31 6 31-DW 395 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/energiegemeinschaften/energiegemeinschaften
Das Ziel der Ökostromförderung ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung.
Fördergegenstand
Private Antragstellerinnen und Antragsteller: Für Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit dem derzeitigen Wiener Landesförderungssatz von 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert.
Für betriebliche Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert. Für die ersten 5 kWp kann die Bundesförderung beantragt werden.
Zielgruppe
Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Förderungsvertrag).
Förderstelle
Für private Antragstellerinnen und Antragsteller: Kommunalkredit Public Consulting GmbH 9., Türkenstraße 9
Für betriebliche Antragstellerinnen und Antragsteller - ab 5 kWp: Energieplanung (MA 20) 1., Rathausstraße 14-16, 3. Stock
Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/energie/alternativenergie/oekostromanlagen.html
Sanierungsbonus NEU ab 2024
Der Heizungssektor ist ein zentraler Hebel im Klimaschutz. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Deshalb erhöht das BMK jetzt die Förderungen massiv. Die zentralen Eckpunkte des neu geschnürten Förderungspaketes spiegeln sich in der Sanierungsoffensive in Form einer deutlichen Anhebung der Kostenübernahme für den Heizungstausch von durchschnittlich 75 % durch Bundes- und Landesförderung sowie eine Verdreifachung der Förderungspauschale des Bundes für die thermische Gebäudesanierung wider.
Fördergegenstand:
Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus
Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau
Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024
Sanierungsbonus Mehrgeschossiger Wohnbau 2023/2024
Förderstelle:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Was wird gefördert:
Der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystems gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem, damit eine deutliche Steigerung der Endenergieeffizienz erreicht werden kann.
Wer wird gefördert:
Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden.
Kontakt:
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING
Serviceteam Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
01/31 6 31-735
heizung@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/tausch-erneuerbare-ein-zweifamilienhaus
Was wird gefördert:
- Radwege
- Fußverkehrsinfrastruktur
- Radschnellverbindungen
- Regionale Radnetzausbauprogramme
- Radabstellanlagen
- Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
- Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Ebenso: Die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr
Zielgruppe
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-716 | E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Links zu den Förderdetails:
Was wird gefördert:
Modul 1 Wärme-und Kälteerzeugungsanlagen:
- Wärmeerzeugungsanlagen oder Abwärmeauskopplungen zur Einspeisung von Wärme in ein bestehendes oder gleichzeitig zu errichtendes hocheffizientes Fernwärmenetz zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe (Abschnitt A)
- Kälteerzeugungsanlagen zur Einspeisung von Kälte in ein bestehendes oder gleichzeitig zu errichtendes Fernkältenetz zur Versorgung Dritter (Abschnitt B)
Modul 2 Wärme- und Kältenetze:
- Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe sowie Abwärmetransportleitungen (Abschnitt A)
- Kälteverteilnetze zur Versorgung Dritter mit Kälte (Abschnitt B)
Modul 3 Mikronetze mit und ohne Wärmeverkauf
- Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung (ohne Wärmeverkauf), die zur zentralen Beheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden (Abschnitt A)
- Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur Wärmeversorgung Dritter (Verkauf von Wärme), von zwei bis maximal neun externen Abnehmern oder Abnehmerinnen oder einem jährlichen Wärmeverkauf von weniger als 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe (Abschnitt B)
Modul 4 Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen
- Erneuerungs- oder Optimierungsmaßnahmen von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter (Abschnitt A)
- Umbaumaßnahmen und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze und Optimierung von Wärmeverteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter (Abschnitt B)
Wer wird gefördert:
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Kontakt:
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING
Serviceteam Wärme- und Kälteversorgung
01/31 6 31-719
wkv@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/wkv
Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Informationen zur Antragstellung gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:
Investitionszuschüsse (Wasserkraft)
Investitionszuschüsse (Windkraft)
Investitionszuschüsse (Biomasse)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert
Zielgruppe
- Unternehmen
- Vereine
- Konfessionelle Einrichtungen
Förderstelle
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16
1090 Wien
Telefon: 05 / 78766 - 10
E-Mail: kundenservice@oem-ag.at
Link zu den Förderdetails: https://www.oem-ag.at/de/home/
Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere
- die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
- die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Wärmepumpen
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Abwärmenutzung
- Thermische Solaranlagen
- Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche im Rahmen der Umweltförderung im jeweiligen Förderungsschwerpunkt als Einzelmaßnahme gefördert werden. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine
- Konfessionelle Einrichtungen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Innovative Nahwärmenetze
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/innovative-nahwaermenetze
Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger
Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare
Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Die
Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse
mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl. Einreichen können alle
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die
Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage bis zu 45 % der förderungsfähigen
Investitionsmehrkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Fördersatz um 20 % bzw. 10 % erhöht werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
- Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten)
- Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel zur Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam erneuerbare Prozessenergie für Betriebe
Telefon: +43 1 /31 6 31-DW 723 | umwelt(at)kommunalkredit.at
Thermische Behandlung biogener Abfälle, Substitution fossiler Brennstoffe, Vergärung
Fördergegenstand
Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil.
Dazu gehören:
- Anlagen, die ausschließlich mit biogenen Roh- und Reststoffen befeuert werden
- Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe im anteiligen Ausmaß der Abfälle biogenen Ursprungs
- Vergärungsanlagen (Biogasanlagen), die biogene Roh- und Reststoffe einsetzen und die erzeugte Elektrizität nicht als Ökostrom einspeisen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- automatisch beschickte Feuerungsanlagen
- erforderliche technische Nebeneinrichtungen
- Kesselanlagen inkl. Verstromungseinrichtungen (Dampfturbine, etc.), Blockheizkraftwerke
- Fermenter, Rohstofflager, Roh- und Reststoffaufbereitung, Gasspeicher
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für die energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1090 Wien
Serviceteam Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
Tel. 01/31 6 31-719 | umwelt(at)kommunalkredit.at
Fördergegenstand
Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt.
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Erneuerbare Energie
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 719
E--Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energetische-nutzung-biogener-roh-und-reststoffe
Zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser ≥100kWth
Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
- Pufferspeicher
- primärseitige, hydraulische Installation
- Anlagenregelung
- elektrische Installation
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Das eingesetzte Kältemittel der Wärmepumpe muss ein GWP von weniger als 2.000 aufweisen und die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage muss mindestens 3,8 betragen. Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und können unter Einhaltung der Voraussetzungen des Förderungsschwerpunktes Klimatisierung und Kühlung gefördert werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermische Leistung: DW 723
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-104
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Fördergegenstand
Folgende Anlagen werden gefördert:
- Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
- thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
- Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Produktionsanlagen
- Aufbereitungsanlagen
- Rohstofflager
- Treibstofflager
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe
T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Förderung von Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung, thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
- Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Anlagen zur thermischen Vergasung auf Basis fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerk, Gasmotor) samt hydraulischer Einbindung in Wärmeversorgungssysteme
- Anlagen zur Gasaufbereitung und Gasspeicherung,
- Einbindung in das innerbetriebliche Gasnetz
- Thermische Pufferspeicher
- Bauliche Maßnahmen zur Errichtung der Heizzentrale und Brennstoff-Lagerhalle
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für hocheffiziente Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Thermische Sanierungen, Optimierung der Wärme- und Kältebereitstellung sowie der Beleuchtung, Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung
Eine Ausschreibung im Rahmen der „Energieeffizienz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen"
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als
stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen
zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-,
Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen,
Lifte, MSR, …). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer
klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage)
gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige
Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als
stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw.
besitzen.
Von der Förderung ausgenommen sind Einrichtungen ohne überwiegende Wohnnutzung, Sozialberatungsstellen,
Ferienheime, Internate, Tagesbetreuungsstätten.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime“
T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme-und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.
Fördergegenstand
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen (Kessel, Netz), die Neuerrichtung und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen (Primärseite), die hydraulische Optimierung von AbnehmerInnen (Sekundärseite), sowie Geothermieanlagen in Gebieten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie
oder Biomasse versorgt werden können.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
- Optimierung von Nahwärmeanlagen
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zielgruppe
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt in Abhängigkeit der Art der Anlage bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Pilotphase
T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Umweltförderung des BMNT - Biomethan, Prozessgas aus Biomasse, Biokraftstoffe der zweiten Generation Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von nachhaltigen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, sofern diese nicht auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.
Folgende Anlagen werden gefördert:
- Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
- thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
- Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Produktionsanlagen
- Aufbereitungsanlagen
- Rohstofflager
- Treibstofflager
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Kesselanlagen und Mikronetze zur zentralen Wärmeerzeugung
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
- Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW bzw. Mikronetz
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.
Fördergegenstand
- Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Wärmepumpen die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.
Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam "Raus aus Öl und Gas für Betriebe"
T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E heizung(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Gefördert werden Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Bio-
masse oder Stückholz betrieben werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die Förderung umfasst Investitionen
für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
- Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Zielgruppe
Fördermittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz
T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Fördergegenstand
Im Rahmen der Ausschreibung „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“ werden Unternehmen gefördert, die Systemlösungen zur innerbetrieblichen Energieversorgung erarbeiten und umsetzen.
Innovative Systemlösungen umfassen in der gegenständlichen Ausschreibung sowohl Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. durch Auf- und Umrüstung von Produktionslinien, Abwärme- und Abkältenutzung) als auch Maßnahmen zum Austausch von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen und innerbetrieblichen Wärme- und Kälteverteilnetzen unter Verwendung erneuerbarer Energieträger.
Zielgruppe
Der modulare Aufbau des Calls richtet sich an Unternehmen unterschiedlicher Größe, ausgestattet mit Energiesystemen unterschiedlicher Komplexität, die sich in verschiedenen Stadien auf dem Weg zur Dekarbonisierung ihrer Prozessenergie befinden.
Förderstelle
Einreichberatung und Förderabwicklung:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“
Telefon: +43 (0)1 31631-723
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Für strategische Fragestellungen
Klima- und Energiefonds
DIin Dr.in Sandra Braumann
Tel. +43 1 585 03 90-34
- Leitfaden Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-Innovative-klimaneutrale-Prozesswaerme-und-kaelte-in-Betrieben.pdf
- Leitfaden zum Monitoringkonzept – Prozesswärme 2024: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-zum-Monitoringkonzept-Prozesswaerme-2024.pdf
Adsorptions-, Absorptionskältemaschinen, Free Cooling-Systeme, Prozesskälteanlagen
Fördergegenstand
Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.
- Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
- Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
- Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan,…) sowie Kältemitteln mit einem GWP bis zu 150
- Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kälteanlage
- Free Cooling-Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (z.B. Erdsonden)
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: DW 723
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 723
Email: kpc@kommunalkredit.at
EnMS - Förderung für Energiemanagementsysteme in KMU
Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist als Förderbank des Bundes zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) agieren als Eigentümervertreter.
Die aws erbringt ihre Leistungen im öffentlichen Auftrag. Auftraggeber sind die Eigentümervertreter BMDW und BMK, weitere Bundesministerien, Länder, öffentliche Stellen und Interessensvertretungen.
Fördergegenstand
Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Berater:innen:
- Externe Beratung
- Zertifizierung des EnMS
- Externe Schulungen
- Investitionen für das Energiemanagementsystem
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, ausgenommen
- Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
- Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
- Gemeinnützige Vereine
- Gebietskörperschaften
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Förderstelle
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)
Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA
Walcherstraße 11A
1020 Wien
Telefon: +43 (1) 501 75-311
E-Mail: w.hantsch@aws.at
Link zu den Förderdetails: https://www.aws.at/aws-energie-klima/
Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilnetze, Geothermie-Anlagen, etc.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
- Optimierung von Nahwärmeanlagen
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Geothermische Nahwärmeanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Nahwärmeversorgung
T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur
Versorgung von Betriebsgebäuden mit Wärme oder Kälte mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Fördergegenstand
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
- Prozesswärme
und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Solaranlage
- Luftkollektoren
- Wärmespeicher
- Verrohrung
- Verteilernetz
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Solaranlage ab 100m2
T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit § 4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland, die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte aufweisen. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichem Lärm, zur Reduktion klimarelevanter Gase oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung von diversen Umweltbelastungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
- Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
- Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
- Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
- Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Zielgruppe
alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: + 43 (0) 1/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Fördergegenstand
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Photovoltaikanlagen
- Kleinwasserkraftwerke
- Blockheizkraftwerke
- Windkraftanlagen
- elektrische Energiespeicher
Neben der Anlage, werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Stromerzeugung in Insellage
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Was wird gefördert:
Verdichtung Wärmeverteilnetze: Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Anerkannt werden Kosten für Anlagenteile, die sich im Eigentum des Förderwerbers befinden und für den Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind.
Wer wir gefördert:
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen,Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Kontakt:
Serviceteam Energiesparen
01/31 6 31-714
energiesparen@kommunalkredit.at
Gefördert werden Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung bei Kälte-und Lüftungsanlagen sowie Umluftsysteme.
Fördergegenstand
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Wärmetauscher
- Pufferspeicher
- Steuerungselektronik
- Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
- Absauganlage (Zentraleinheit)
- Luftrückführung
- Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
- Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel zum Energiesparen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/waermerueckgewinnung-100-kw-und-umluftsysteme-50000-m3/h#:~:text=Was%20wird%20gef%C3%B6rdert%3F,W%C3%A4rmetauscher
Das Ziel des Programms Programmes ist es, Hürden bei der Umsetzung von kommunalen Klima- und Energieprojekten sowie von Gemeinnützigen durch die Unterstützung von Expert:innen weiter abzubauen. Es werden daher definierte Dienstleitungen aus vier thematischen Modulen gefördert, die von einer/einem erfahrenen und qualifizierten Expert:in aus dem Expert:innen-Pool (www.expertinnenpool.at) durchgeführt werden:
Was wird gefördert:
- Modul 1: Erstellung von kommunalen Energieplänen
- Modul 2: Förderungsabwicklung für Klima- und Energieprojekte
- Modul 3: Fördereinreichbegleitung für EU-Projekte
- Modul 4: Bürger:innen-Beteiligungsprozesse für Klimaschutzmaßnahmen
- Modul 5: Begleitende Informationsangebote für projektierte Großanlagen erneuerbarer Energien
Das Know-How einer Gemeinde bzw. von Gemeinnützigen wird erweitert, um den Herausforderungen der Energie- und Mobilitätwende optimiert zu begegnen und die Umsetzung konkreter Projekte voranzutreiben.
Genaue Informationen finden Sie im Leitfaden.
Wer wird gefördert:
Körperschaften öffentlichen Rechts (Gemeinden und Städte) - Modul 1
Kontakt:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Expert:innen-Pool für Gemeinden und Gemeinnützige
T +43 1 /31 6 31-DW 716 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/expertinnenpool/beratungen
„Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ – kurz ENIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand drastisch zu steigern.
Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektro-, Oberleitungsnutzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen drastisch gesenkt werden.
Detailinformationen finden Sie auf: https://www.ffg.at/ENIN
Was bisher war: https://www.ffg.at/content/enin-ausschreibungsarchiv
Was wird gefördert:
Klima- und Energiemodellregionen: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Klima- und Energiefonds unterstützen österreichische Gemeinden und Regionen bei der Erreichung der Klimaziele. Das Angebot reicht von Konzepten über Umsetzungsmaßnahmen bis hin zur Unterstützung der konkreten Investitionen in die Energie- und Mobilitätswende. Unterstützt werden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts, die Umsetzungs- und Weiterführungsphase.
Wer wird gefördert:
Ausschließlich Gemeinden und rein öffentliche Trägerorganisationen
Kontakt:
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
01/31 6 31-721
umwelt@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/klima-und-energie-modellregionen
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
- Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
- Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Steuerungselektronik
- Montageleistungen
Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Östereichische Gemeinden
Förderstelle
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Serviceteam LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung,
Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW
T: 01/31 6 31-723
F: 01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
Link zu Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/led-umstellung-fuer-strassen-und-aussenbeleuchtung-sportstaetten-und-innenbeleuchtung-20-kw
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktions-prozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßen-beleuchtung)mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
- Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
- Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Energiesparen in Gemeinden
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden
Fördergegenstand
Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur
E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder 2024
E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder 2024
E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2024
E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2024 (beschränkte Zielgruppe)
Zielgruppe
Gemeinden
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Link zur Förderstelle: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden
Die Förderung wird pauschal in Abhängigkeit von der vertraglichen Anschlussleistung Ihres beantragten Fernwärmeanschlusses ermittelt. Für die erstem 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 60 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 40 Euro.
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: +01/31631- 723
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/fernwaermeanschluss-100-kw-1
Fördergegenstand
Raus aus Öl und Gas
Zielgruppe
- (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
- Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
- Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Das Ziel ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Feuerlöschwasser.
Fördergegenstand
Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.
Zielgruppe
Physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
E-Mail: wasser@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/einzel-wasserversorgungsanlagen-fuer-bis-zu-vier-objekte
Fördergegenstand
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt für das Jahr 2024
114,5 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.
Zielgruppe
Private: E-PKW, E-Motorräder, E-Mopeds und E-Leichtfahrzeuge
Betriebe: E-PKW, Elektro-Leichtfahrzeuge, E-Kleinbusse, Sonderfahrzeuge, Ladeinfrastruktur et cetera
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Links zu den Förderdetails:
Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Förder- und Begleitprogramms "Geschoßwohnbauten im dekarbonisierten Energiesystem. Optimierte Nutzung erneuerbarer Energie mittels Speicher mit Flexibilitätsoption“ die Anwendung der thermischen Speicherkapazität von Bauteilen zur Maximierung des Einsatzes von erneuerbaren Energien für die thermische Konditionierung von Gebäuden. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.
Fördergegenstand
Das Begleitprogramm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich.
Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.
Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.
Zielgruppe
Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten. Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Bauteilaktivierung
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/bauteilaktivierung.html
Fördergegenstand
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen: Erkundung, Planung, Bauleistungen, Räumung, Entsorgung, Bauaufsicht, begleitende Analytik, Betriebskosten etc.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Vorleistungen (Erkundung, Planung)
- Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
- Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
- Ablösen, Entschädigungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen
- Beweissicherungsmaßnahmen
- Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
- immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
- Eigenleistungen
- Altlastenbeitrag
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden bereitgestellt für:
- Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
- zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung
Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Ansprechpartner in der KPC erfahren Sie auf der Webseite der KPC
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/altlastensanierung.html
Die Basisprogramm-Projektförderung ist offen für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen (auch über € 1 Mio.). Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren, Prozess oder eine Dienstleistung. Das Programm unterstützt die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft. Vorhaben in Kooperation mit Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten sind ebenfalls möglich. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen und kann sich auf bis zu 70 % bei Startups (Unternehmen in Gründung) und bei mitfinanzierenden Bundesländern erhöhen (erhöhte Barwerte). Der Förderungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, bei längerer Projektdauer können Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Einreichungen können laufend erfolgen, es gibt keine Einschränkungen beim Thema oder der Projektgröße.
Fördergegenstand
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen aller Größen (auch Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.)
Zielgruppe
Unternehmen, Startups Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Leitfaden plant, ist eingeladen, im Basisprogramm ein Förderungsansuchen zu stellen.
Förderstelle
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1
1090 Wien
Telefon: 5 7755 - 0
Email:
Wer wird gefördert?
Gebäudeeigentümer:innen eines mehrgeschoßigen Wohnbauses oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten oder Reihenhäusern. Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.
Was wird gefördert?
Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle oder Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Informationen zur Förderung
Im Informationsblatt und in den „häufig gestellten Fragen – FAQ“
Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme
Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck23.at/mgw.
Webseite der Kommunal Kredit Public Consulting: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-mehrgeschossiger-wohnbau-2023/2024
Der Klima- und Energiefonds fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher von Privatpersonen.
Zielgruppe:
Privatpersonen, die bei der Antragstellung bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) aus budgetären Gründen abgelehnt wurden und einer Weiterleitung an die KPC zugestimmt haben.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Photovoltaik
Telefon: 01/31 6 31-730
E-mail: pv@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2023/unterkategorie-photovoltaik
Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/1/raus_aus_oel.html" bietet die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
Was wird gefördert:
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Einrichtungen von Rettungsorganisationen in Österreich. Das sind
A) Thermische Gebäudesanierung - Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
C) Energiesparmaßnahmen - Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung - Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wer wird gefördert:
Einreichen können anerkannte Rettungsorganisationen, sowie alle natürlichen und juristischen Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Unter dem Begriff „anerkannte Rettungsorganisationen“ nach dieser Förderung werden Hilfs- und Rettungseinrichtungen, mit Ausnahme von Feuerwehren, also insbesondere Rettungen, Bergrettungen oder Wasserrettungen, umfasst. Eine demonstrative Aufzählung von anerkannten Rettungsorganisationen finden Sie hier.
Kontakt:
Serviceteam Energieeffiziente Rettungsorganisationen
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
Was wird gefördert:
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten (zum Beispiel Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten) in Österreich. Das sind
A) Thermische Gebäudesanierung - Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
B) Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
C) Energiesparmaßnahmen - Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
D) Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung - Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Wer wird gefördert:
Einreichen können alle natürlichen sowie juristischen Personen insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber oder Sportstättenbetreiberinnen und Kommunen, deren Gebäude ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder Training bestimmt ist.
Kontakt:
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING
Serviceteam Energieeffiziente Sportstätten
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/eneff-sport
Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele (Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050). Bis zu 4.500,-- Euro, maximal 35 % der Kosten.
Fördergegenstand:
Heizung und Warmwasser, Biomasse, Photovoltaik,
Zielgruppe:
Private und Betriebe
Kontakt
Energiewirtschaft und -beratung: https://www.salzburg.gv.at/energie_/Seiten/energie_team.aspx
0662 8042 3791
https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung
Fördergegenstand
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden über das Land Salzburg gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
- Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Dachsanierung
- alten- und behindertengerechte Ausstattung
- Erstmaliger Einbau oder Sanierung eines Bades
- Elektroinstallationen
- baulicher Feuchtigkeitsschutz
- Sonstige Sanierungsmaßnahmen
Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
Zielgruppe
- Eigentümer des Gebäudes
- Bauberechtigte
- Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
- Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung
Förderstelle
Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527
Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
Email: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx
Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung
Fördergegenstand
Einbau von Solaranlagen beziehungsweise Erweiterung der Kollektorfläche
Zielgruppe
Eigentümer:innen oder Mieter:innen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Bundesland Salzburg.
Förderstelle
Energie-Informationsplattform des Landes Salzburg
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 8042 3791
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at
Web: https://www.energieaktiv.at/information-und-beratung/beratung/ und https://www.salzburg.gv.at/energie_/Seiten/thermische-solaranlagen.aspx
Errichtung im Eigentum
Fördergegenstand
Gefördert werden die Errichtung von
- Einzel- und Doppelhäusern,
- Bauernhäusern,
- Austraghäusern,
- Häusern in der Gruppe und
- die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau
im Bundesland Salzburg.
Zielgruppe
Der Förderwerber ist zumindest Miteigentümer der bebauten Liegenschaft.
Förderstelle
Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527
Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/errichtungsfoerderung-eigentum.aspx
Einreichen können Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern, die mindestens seit 31. Dezember 2022 an diesem Standort gemeldet sind und ein geringes Einkommen haben.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Was wird gefördert?
Eingereicht werden kann eine Einzelbauteilmaßnahme:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
Informationen
Interessent:innen können sich an die Wohnbauförderungsabteilung des Landes Steiermark wenden. Nach der Einkommensprüfung müssen Förderansuchen sowohl beim Land Steiermark als auch beim Bund gestellt werden. Zusätzlich gibt es das Angebot einer kostenlosen umfassenden Energieberatung.
Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und damit der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet. Gefördert werden Fahrradabstellanlagen, die eine kombinierte Vorderrad- und Rahmenhalterung aufweisen und die eine versperrbare Vorrichtung beinhaltet. Die Antragsbearbeitung vereinfacht sich, wenn das Land Steiermark bereits gefördert hat. Ein zusätzlicher Bonus wird bei nachgewiesener Nutzung von Ökostrom und bei Reduktion eines PKW-Abstellplatzes gewährt.
Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Radabstellanlagen (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien einhalten.
Zielgruppe
Die Förderung kann von Unternehmen (natürlichen und juristischen Personen) und Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträgern etc.) in Anspruch genommen werden.
Förderstelle
Land Steiermark A 23 - Umweltamt
Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: 0316 / 872-4302
E-Mail: umwelt@stadt.graz.at
Fördergegenstand
Neue solarthermische Anlagen beziehungsweise wasserbasierende Hybridanlagen
Zielgruppe
Natürliche oder juristische Personen im Rahmen von Wohnnutzungen:
- EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger
- BetreiberInnen von Nutzungseinheiten für zu bestimmten Sonderzwecken genutzte Gebäude(teile
Förderstelle
Land Steiermark Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3955 oder -3413
E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/
Fördergegenstand
Förderung von Fernwärmeanschlüssen
Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet gemeinsam mit Nah-/Fernwärmenetzunternehmen, die diese Förderung durchführen wollen, einmalige Zuschüsse bei einem Anschluss an ein hocheffizientes alternatives Fernwärmenetz. Die Förderung wird ausschließlich im Rahmen der Wohnnutzung gewährt.
Zielgruppe
Private, Betriebe
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
umweltlandesfonds@stmk.gv.at
https://www.wohnbau.steiermark.at
Link zu den Förderdetails:
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1038827.html#:~:text=Das%20Land%20Steiermark%20gew%C3%A4hrt%20f%C3%BCr,im%20Rahmen%20der%20Wohnnutzung%20gew%C3%A4hrt.
Die Steiermark hat sich in der Klima- und Energiestrategie 2030 ambitionierte Ziele gesetzt.
Fördergegenstand:
Der Ersatz von fossilen durch erneuerbare Heizungsanlagen, der Ausbau von Biomasse-Nahwärmenetzen, die Errichtung von Solaranlagen, die Unterstützung der Elektromobilität
Zielgruppe:
Eigentümer:innen, Hauptmieter:innen, Wohnungeigentumswerber:innen, dingliche Nutzungsberechtigte
Betreiber:innen von Nutzungseinheiten für Sondernutzung
Kleinstunternehmer:innen
Einreichstelle:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
bteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Energietechnik und Umweltförderungen Landhausgasse 7
A-8010 Graz Telefon: 0316 / 877 – 3955 E-Fax: 0316 / 877 - 4569
www.umweltlandesfonds@stmk.gv.at
www.umweltfoerderungen.steiermark.at
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/164947118/DE
Zusatzförderung für klimafreundliches Heizsystem
Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System wird gefördert. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zur Ökobonusförderung (umfassende, thermisch-energetische Sanierung) gewährt.
Zielgruppe:
Privatpersonen, Vereine
Kontakt:
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2732
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/zusatzfoerderung-bonus-klimafreundliches-heizsystem/
Das Land fördert im Bundesland Tirol Vorhaben zur Wohnhaussanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und entsprechend der Dringlichkeit der zu fördernden Vorhaben und Maßnahmen.
Fördergegenstand
Wohnhaussanierung, abhängig vom Jahr der Baubewilligung: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/
Zielgruppe
Personen mit der Absicht, die geförderte Wohnung ausschließlich für den Eigenbedarf zur Befriedigung ihrer regelmäßigen Wohnbedürfnisse (als Hauptwohnsitz) zu verwenden
Förderstelle
Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: 0512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Link zu den Förderdetails (siehe auch Fibeln). https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/service/#c250338
Fördergegenstand
Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und zur Unterstützung der Raumheizung.
Zielgruppe
Privatpersonen
Förderstelle
Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlage/
„Raus aus Öl“ Förderung vom Bund im Ein- oder Zweifamilienhaus
Wer eine Ölheizung, eine Gasheizung, einen Festbrennstoffkessel (Kohle/Koks) oder eine Stromdirektheizung durch ein klimafreundliches System ersetzt, wird vom Bund, vom Land und von den Energieversorgern finanziell unterstützt. Förderwerber mit einem Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdrittel erhalten eine Förderung in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten.
Zielgruppe:
Privatpersonen, Vereine
Kontakt:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam
T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Fördergegenstand
Gefördert werden stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien einen Speicher errichten werden.
Weiteres siehe Informationsblatt
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen
Förderstelle
Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik
Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-730
E-Mail: wien-pv@kommunslkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien/unterkategorie-photovoltaik
Fördergegenstand
Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.
Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Zielgruppe
Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-730
Email: wien-pv@kommunalkredit.at
Eigenheime, sowie seitens der EinzeleigentümerInnen eingereichte Reihenhaus-Eigenheime, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert.
Fördergegenstand
Bei Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag in der Höhe von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche, wobei die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche (deren Obergrenze beträgt, wie erwähnt 150 Quadratmeter) die Obergrenze darstellt. Seite 3 Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung MA 50 - SD NF 7/EH Ausgabe Jänner 2017
Zielgruppe
Natürliche Personen
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 1. Stock, Zimmer G 1.03
Muthgasse 62
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Email: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/eigenheim.html
Achtung: Keine Fördermöglichkeit während der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetztes (EAG)
Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaikanlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden. Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/
Fördergegenstand
Das Land Wien fördert Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und -freundlichen Stromerzeugung. Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb
- Aufdach-Anlagen
- gebäudeintegrierte Anlagen
- freistehende/Freiflächenanlagen, die über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
- vertikal montierte PV-Anlagen (Fassade)
mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Module inkl. Trägergerüst
- Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Messeinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zielgruppe
Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden für natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, bereitgestellt.
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Photovoltaik
Telefon: 01/31 6 31-730 | pv(at)kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien/unterkategorie-photovoltaik
Förderung für hocheffiziente Heizungsanlagen
Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden.
Zielgruppe:
- Eigentümer:innen von Wohnungen
- Mieter:innen von Wohnungen
- Eigentümer:innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
- Mieter:innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
Kontakt:
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technische Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Tipps:
wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/wissen/raus-aus-gas-uebersicht.html
Online-Datenbank Umweltförderungen
In der Förderdatenbank finden Wiener Betriebe rasch Informationen über Förderungen für ökologische Maßnahmen.
Zielgruppe
Betriebe
Förderstelle
Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
Dresdner Straße 45
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-73573
E-Mail: service@umweltberatung.at
Förderdatenbank: https://www.wien.gv.at/umweltservice/internet/fww/
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltberatung.at/online-datenbank-umweltfoerderungen
Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern und Scootern trägt wesentlich zur Nutzung dieser Fortbewegungsmittel als innerstädtisches Verkehrsmittel bei. Daher sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden. Unter sicheren Abstellplätzen versteht man die Möglichkeit, den Fahrradrahmen/Scooterrahmen direkt an der Abstellanlage diebstahlgeschützt absperren zu können. Das Förderprogramm soll Anreize zur Umsetzung bieten.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung einer Fahrradabstellanlage, die sich auf einer privaten Fläche befindet, den BewohnerInnen zugänglich ist und mindestens fünf Jahre erhalten bleibt. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.
Zielgruppe
Juristische oder natürliche Personen
Förderstelle
Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) Ing. Günter Vachutta
Lienfeldergasse 96
1170 Wien
Telefon: 01 / 4000-49983
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/strassen/privatflaeche/fahrradstaender.html
Fördergegenstand
Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen mit sich bringen oder auslösen.
Zielgruppe
Private, Betriebe
Förderstelle
Stadt Wien Energieplanung (MA 20)
Rathausstraße 14-16
1010 Wien
Telefon: 1 4000-88304
Email: post@ma20.wien.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/foerderungen/
Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenster.
Fördergegenstand
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B
- Einbau von Wärmeschutzfenstern
Hinweis: Von der Förderung werden nur Holz- oder Metallfenster bzw. Polyvinylchlorid (PVC)-freie Kunststofffenster erfasst. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Zielgruppe
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- MieterInnen von Wohnungen
- EigentümerInnen von Wohnungen
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 6. Stock Infopoint
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: ien wv@ma50.wien.gv.at
Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/fenstertausch.html
Fördergegenstand
Die thermische Sanierung der Gebäudehülle. Ziel ist die erhebliche Verringerung des Heizwärmebedarfs.
Grundsätzlich ist eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) anzustreben. Das sind zum Beispiel: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, oberste Geschoßdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.
Zielgruppe
EigentümerInnen von Eigenheimen, InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern
Förderstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 oder -74870
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Link zu den Förderdetails: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/thewosan.html
Ziel der Förderung ist die forcierte Umsetzung innovativer Abwärmeprojekte in Wien durch die Gewährung einer Landes-Kofinanzierung, um in Wien die Umweltförderung des Bundes für Projekte zur "Abwärmeauskopplung" für Industrie- und Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen zu können.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen
- die Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale
- Verteilnetze mit Übergabestationen
- Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke
- Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
- Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale
- Verteilnetz mit Übergabestationen
- zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zielgruppe
Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessinelle Einrichtungen
Förderstelle
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport, Telefon: (1) 31 6 31-719
Serviceteam Wärmeauskopplung, Telefon: (1) 31 6 31-723
Türkenstraße 9
1090 Wien
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/abwaermeauskopplung-und-verteilnetze