Endkundenpreise haben mehrere Preiskomponenten Der ÖSPI erfasst nur das Produkt Strom (Strom-Großhandelspreise) und berücksichtigt keine Netzgebühren, Steuern oder Abgaben. Bei Endkonsument:innen teilt sich der Gesamtpreis für Strom auf die Energiekomponente, auf Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben auf. 2022 und 2023 zahlen österreichische Haushalte keine Erneuerbaren-Förderkosten: Der Erneuerbaren-Förderbeitrag wird aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben, die Erneuerbaren-Förderpauschale wird dieses Jahr auf null gesetzt. Zudem wird die Elektrizitätsabgabe befristet bis 31. Dezember 2024 auf das durch die EU-Energiesteuerrichtlinie festgelegte Minimum reduziert. Damit entfallen wesentliche Bestandteile der Stromrechnung bei Haushaltskund:innen. Bei einem typischen Wiener Haushalt beträgt damit der Anteil der reinen Energiekosten rund 60 Prozent des Gesamtstrompreises.
Quelle: e-control | Berechnungen: Österreichische Energieagentur Stand: Juli 2024
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